Sachverständigenbüro, Planungsbüro für Barrierefreies Bauen - Dipl. Ing. D. Michalski, Architekt AKNW - Sachverständiger für Barrierefreies Planen und Bauen

"Information zur Gutachtenerstellung"

"Der Sachverständige ist Entscheidungshelfer, nicht Entscheidungsträger !
Durch meinen beruflich gesetzten Schwerpunkt sowie die langjährige Auseinandersetzung mit der Thematik "Barrierefreiheit" bin ich in der Lage spezielle Kenntnisse anbieten zu können.
Durch diese können Beurteilungen zu schwierigen individuellen sowie auch allgemeiner Fragestellung kompetent und wirtschaftlich effektiv geleistet werden.

Mit dem Auftrag zur Gutachtenerstellung verpflichtet sich der Verfasser, ein neutrales Gutachten zu erstellen, welches für die auftraggebende Partei eine Grundlage zur Entscheidung bilden soll.

1.0 "Das Schiedsgutachten"

2.0 "Das Privat- oder Versicherungsgutachten"

3.0 "Das Gerichtsgutachten"

4.0 "Honorierung / Kosten"

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