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"Der Sachverständige ist Entscheidungshelfer, nicht Entscheidungsträger !
Durch meinen beruflich gesetzten Schwerpunkt sowie die langjährige Auseinandersetzung
mit der Thematik "Barrierefreiheit" bin ich in der Lage spezielle Kenntnisse anbieten zu können.
Durch diese können Beurteilungen zu schwierigen individuellen sowie auch allgemeiner Fragestellung
kompetent und wirtschaftlich effektiv geleistet werden.
Mit dem Auftrag zur Gutachtenerstellung verpflichtet sich
der Verfasser, ein neutrales Gutachten zu erstellen, welches für die auftraggebende Partei
eine Grundlage zur Entscheidung bilden soll.
1.0 "Das Schiedsgutachten"
2.0 "Das Privat- oder Versicherungsgutachten"
3.0 "Das Gerichtsgutachten"
4.0 "Honorierung / Kosten"
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