Sachverständigenbüro, Planungsbüro für Barrierefreies Bauen - Dipl. Ing. D. Michalski, Architekt AKNW - Sachverständiger für Barrierefreies Planen und Bauen

2.0 "Das Privat- oder Versicherungsgutachten"

"Das Versicherungsgutachten"

Das Versicherungsgutachten wird in der Regel seitens der Versicherung oder des beauftragten Rechtsanwaltes in Auftrag gegeben. Da es in der Regel überwiegend zur Vorlage bei Rechtsstreitigkeiten oder der Kostenklärung dient, ist das Gutachten in jedem Fall ein Parteiengutachten. Der Inhaltliche Umfang wird in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Auftraggeber festgelegt.

"Das Privatgutachten"

Das Privatgutachten wird in jedem Fall vom Behinderten selbst oder von der Familie in Auftrag gegeben. Das Privatgutachten ist ebenfalls ein Parteiengutachten. Umfang und Inhalt werden in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Auftraggeber schriftlich festgelegt.

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