Sachverständigenbüro, Planungsbüro für Barrierefreies Bauen - Dipl. Ing. D. Michalski, Architekt AKNW - Sachverständiger für Barrierefreies Planen und Bauen

"Barrierefrei Geplant! – Intelligent Geplant!"

1.0 Vorausschauend gedacht – Kosten ge- bzw. erspart! 1.1 Werden Wohnungen grundsätzlich barrierefrei geplant und gebaut, erübrigen sich Sonderwohnformen! (1)"
Diese Erkenntnis, das geringe Mehrkosten einem Vielfachen an gesellschaftlichem Nutzen und nicht entstehenden Folgekosten gegenüber stehen, hat im Ministerium für Bauen und Wohnen des Landes NRW schon in einer Änderung der Wohnungsbauförderbestimmung (2.15) gefruchtet. Dies ist leicht nachvollziehbar, wenn die baulichen Gegebenheiten einer alters- oder krankheitsbedingten Mobilitäts- oder Sinnesbeeinträchtigung entsprechen – und gewachsene Nachbarschaften und das soziale Umfeld erhalten bleiben können. Alten- und Behindertenheime könnten und sollten weitestgehend entfallen, da die Betroffenen die Möglichkeit besitzen, in ihrem sozialen Milieu aufgefangen zu werden.

1.2 Öffentliche Gebäude
Leider gibt es noch sehr viele negative Beispiele – auch von öffentlichen Gebäuden. Bei denen nicht bzw. ungenügend an die barrierefreie Erreichbarkeit gedacht worden ist. Hier muß mit erheblichem Aufwand nachgerüstet oder umgebaut werden. Ich halte diese Versäumnisse für eine Verschwendung von Steuergeldern. Lassen Sie mich zwei Beispiele aus einer rheinischen Großstadt nennen: Bei ersterem Fall handelt es sich um einen Konzertsaal, der zwar problemlos erreichbar ist - jedoch die behinderten Besucher ausnahmslos aus der letzten Reihe das kulturelle Geschehen verfolgen läßt. Den genauen Grund für den Sinneswandel kenne ich nicht - vor einem Jahr wurden die nicht unerheblichen Mittel für eine Verbesserung (Umbau) bewilligt. Nach einer Begehung mit Vertretern von Behindertenverbänden wurde eine akzeptable Lösung (mehrere Plätze in der Mitte) gefunden. Die Fertigstellung ist in etwa einem halben Jahr in Aussicht gestellt. Weitaus komplexer stellt sich der zweite Fall dar. Ein gerade erst fertiggestellter Neubau (durch ein renommiertes Architekturbüro) eines technischen Rathauses ist barrierefrei gebaut. Lediglich die Rampen sind (laut Auskunft) aufgrund einer technischen Notwendigkeit 7 % statt der vorgeschriebenen 6 %. Dafür ziehen sich diese mit Zwischenpodesten über die nicht unerhebliche Länge von 200 Metern hin. Selbst Nichtbehinderte beschweren sich über diese Dimensionen. Ein schwerbehinderter Rollstuhlfahrer oder ein Gehbehinderter sind kräftemässig hoffnungslos überfordert. Alternativ sind riesige Umwege in Kauf zu nehmen. Dieses doch eklatante Vorbeiplanen an der Alltagstauglichkeit liesse sich bei etwas mehr Rücksichtnahme und Einfühlungsvermögen seitens der Planer sicherlich vermeiden!! Dass es auch ganz anders geht, bewies ein Siegburger Kollege mit dem sehr gelungenen Umbau eines Stadtmuseums. Dort sind alle Bereiche ohne Schwierigkeiten er-reichbar. Im Gegenteil - in hoher architektonischer Qualität sind z.B. notwendige Rampen integriert. Und dem gleichberechtigten Besuch und Erleben steht nichts im Wege. Voraussetzung war die interessierte Auseinandersetzung mit dem Thema – ein Bestandteil des Entwurfs!!

1.3 Angebliche Mehrkosten?
Bei näherer Betrachtung der angeblichen Mehrkosten relativieren sich diese auf wenige Bereiche. Der Mehrpreis für breitere Türen wird durch das gesparte Mauerwerk kompensiert. Sehbehindertenfreundliche /gerechte Innen-/Außenraumgestaltung erfordert lediglich eine abgestimmte Auswahl der verwendeten Materialien. Die kleinstmögliche barrierefreie Naßzelle (nach DIN 18025 Teil 1) ist für ca. 4 qm machbar. Sie beinhaltet Waschbecken, WC und eine bodengleiche Dusche. Der nachträgliche Einbau einer Badewanne muß vorgerichtet und möglich sein. Feuchtigkeitsschutz (Eingangspodeste) läßt sich durch Roste bzw. geschickte Einbindung in die Topographie ersetzen/erzielen. Auch geringes Gefälle (bis zu 6 %) hält den Gebäudeeingang trocken – bei unverminderter architektonischer Qualität. Ebenso läßt sich ein ebener Zugang auf den Balkon-/Terrassenbereich mittels aufgeständerten Rosten bzw. Holzdielen erreichen. Die geforderte Abdichtungshöhe von 15 cm (DIN 18195) ist so problemlos erfüllbar. Auch die benötigten Bewegungsflächen (die als wesentlicher Kostenfaktor gelten) sind bei geschickter Grundrisswahl mit einem sehr geringen Mehr an Flächenbedarf realisierbar. Bei kompakter Anordnung der Räume überlagern sich die Bewegungsflächen. Ebenfalls sehr sinnvoll ist die Wahl eines "Vielzweckraumes", der die "Verteilerfunktion" innerhalb der Wohnung übernimmt. Die zusätzlichen Kosten eines Aufzuges relativieren sich, wenn er als Teil einer qualitätvollen Erschließung von vielen Wohnungen genutzt werden kann.

2.0 Müssen DIN Normen (DIN 18025 Teil 1, 2) konsequent angewendet werden?!

2.1 Kompromisslose Umsetzung!

Ein anstrebbares Nahziel sollte die barrierefreie Erreichbarkeit bei jedem neugebauten Gebäude innerhalb Deutschlands sein. Dies läßt sich auf zwei Wegen erreichen: Die Er-/Kenntnis der beauftragten Planer ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden. Der andere Weg – ähnlich wie in den USA – wäre die Legislative. Dass das Diskriminisierungsgesetz in den Landesbauordnungen der einzelnen Länder greift, und die bisherigen Kann – Paragraphen durch eindeutige Regelungen ersetzt. Meines Erachtens sollte es nur Ausnahmen bei unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden geben. Vereinfachend wären hier allgemein gültige Regelungen für ganz Deutschland. Bei der Förderung und Bezuschussung von Maßnahmen in den einzelnen Ländern bzw. Kreisen herrscht schon eine undurchschaubare Vielfalt von Bestimmungen. Dies erschwert die Umsetzung sehr.

2.2 Umsetzung mit Kompromissen
Wenn die barrierefreie Nutzung eines großen Teils bzw. aller Gebäude gegeben ist, so würden einzelne rollstuhlgerechte (DIN 18025 Teil 2) Wohnungen pro Mehrfamilienhaus ausreichen. Soziale Barrieren lassen sich so schon in der Planung minimieren. Auf eine kompromisslose Umsetzung aller Punkte der DIN 18025 könnte dann m.E. verzichtet werden. Bei Setzung von Prioritäten wäre der Allgemeinheit am besten geholfen. So sind z.B. Rampen bis zu 10 % jeder Treppe vorzuziehen. Auch würde im Hotelbau geringe Modifizierungen der Zimmergrundrisse ausreichen, um sie der DIN 18025 Teil 1 anzunähern bzw. sie zu erreichen. Dies würde auch die Akzeptanz von Investoren zum jetzigen Zeitpunkt (ohne weitreichende zwingende Vorschriften) vergrössern.

3.0 Zukunftsstandard Barrierefreiheit

3.1 Allgemein
Ähnlich wie sich die Niedrigenergiebauweise trotz höherer Anfangsinvestitionen zu einem allgemein akzeptierten Standard durchgesetzt hat, wird sich die allgemeine Barrierefreiheit durchsetzen, da keine zwingende Argumente dagegen stehen. Zur Debatte steht nur der Zeitpunkt. Da der Staat sparen muß - wäre die schnellere Lösung vorzuziehen - wie vorgenannte Ausführungen belegen. Teures Nachrüsten würde vielfach entfallen.

3.2 Wohnungsbau
Genauso wie für öffentliche Gebäude, steht der Nutzen eines allgemeinen barriere-freien Wohnungsbaus völlig außer Frage. Bereits heute ist ein Fünftel der Bevölkerung in Deutschland 60 Jahre und älter - in ca. 25 Jahren wird wahrscheinlich ein Drittel der Bevölkerung dieses Alter haben. Diese Zahlen geben ein ganz eindeutiges Ziel vor!! Damit der möglichst lange Verbleib in der eigenen Wohnung gewährleistet ist und einhergehend damit auch die Möglichkeit der selbständigen Lebensführung gegeben ist, .sind die dafür geeigneten Gebäude in ausreichender Zahl bereit zu halten. Barrierefreies Bauen ist also schon wegen der demographischen Entwicklung ein Gebot der wohnungswirtschaftlichen Vernunft!! (2)

4.0 Verbesserung der praktischen Umsetzung!
Es ist dringend erforderlich, schon in den Hochschulen die Notwendigkeit der barrierefreien Planung stärker zu vermitteln. Dies erfolgt bis jetzt nur sporadisch. Sinnvoll wäre hier die Einrichtung eines wählbaren Studienscheines. So wäre den Studierenden die Möglichkeit gegeben, sich näher mit dieser Thematik auseinanderzusetzen bzw. mögliche Berührungsängste oder Hemmungen abzubauen. Auch das Anbieten von Kursen durch die Architektenkammern wäre begrüssenswert. Genügend Fachliteratur, sowie einige kompetente Fachplaner sind vorhanden. Wie schon erwähnt, sollte die praktische Umsetzung des Wissens durch Gesetze unterstützt werden, z.B. durch Gesetze im Bundesbaugesetz, Landesbauordnung und den einzelnen Wohnungsbauförderbestimmungen der Bundesländer und Kommunen. Die Nachprüfbarkeit der DIN-gerechten Planung wäre z.B. durch ein Qualitätssignum der DIN-CERTCO (100 %-ige Tochter des DIN-Institutes) gegeben. Voraussetzung hierfür ist die kompetente Schulung der eingesetzten Zertifizierer (eine Phase mit Zertifizierung von Gebäuden ist in der momentanen Erprobung). Dies wäre trotz der Bürokratie ein Mittel, die Allgemeinheit und die Betroffenen auf gelungene Beispiele aufmerksam werden zu lassen. Zur Zeit ist eine Vernetzung bzw. die umfassende Information über Beratungsstellen und ähnliches sehr erstrebenswert. Durch mangelnde Information treten häufige und vermeidbare Planungsfehler auf.

Dipl. Ing. D. Michalski

(1,2) Quelle: Barrierefrei Bauen - Ministerium für Bauen und Wohnen des Landes NRW - 1998

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